Landgericht Duisburg, 2011-04-01, 10 O 321/10

10 O 321/10Kantonsgericht01.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 321/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-01

Aktenzeichen: 10 O 321/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0401.10O321.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Voll-streckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet

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