11 T 40/11•Landgericht Duisburg, 2011-04-12, 11 T 40/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 11 T 40/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-04-12
Aktenzeichen: 11 T 40/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0412.11T40.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 04.02.2011 - 11 II 1039/10 BerH - wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten
werden nicht erstattet.
Die weitere Beschwerde wird nicht zugelassen.
Beschwerdewert: 96,15 EUR
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