2 O 251/10•Landgericht Duisburg, 2011-04-18, 2 O 251/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 2 O 251/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-04-18
Aktenzeichen: 2 O 251/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0418.2O251.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagten werden verurteilt, der Auszahlung eines Betrages von 93.169,15 € zugunsten des Klägers in dem Teilungsversteigerungsverfahren Amtsgericht Duisburg - 96 K 87/07 - zuzustimmen, Zug um Zug gegen Zustimmung zur Löschung der in Abt. II Nr. 6 des Grundbuch von D zugunsten des Klägers eingetragenen Rückauflassungsvormerkung und der in Abt. III Nr. 18 zugunsten der E Wbank eingetragenen Grundschuld.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.