Landgericht Duisburg, 2011-04-20, 31 KLs 39/10

31 KLs 39/10Kantonsgericht20.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 31 KLs 39/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-20

Aktenzeichen: 31 KLs 39/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0420.31KLS39.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. große Strafkammer

Tenor

Der Angeklagte T wird wegen Raubes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren sechs Monaten verurteilt

Der Angeklagte D wird wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens.

§§ 223, 224 Abs. 1 Nr. 2, 3, 4, 249, 25 Abs. 2, 52, 53 StGB

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