Landgericht Duisburg, 2011-04-21, 1 O 338/10

1 O 338/10Kantonsgericht21.04.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 338/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-04-21

Aktenzeichen: 1 O 338/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0421.1O338.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung vorläufig abwenden durch Hinterlegung oder Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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