Landgericht Duisburg, 2011-05-31, 22 O 19/10

22 O 19/10Kantonsgericht31.05.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 22 O 19/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-05-31

Aktenzeichen: 22 O 19/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0531.22O19.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Dieses Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund dieses Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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