Landgericht Duisburg, 2011-06-09, 7 T 66/11

7 T 66/11Kantonsgericht09.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 7 T 66/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-06-09

Aktenzeichen: 7 T 66/11

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0609.7T66.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Zivilkammer

Tenor

Auf die sofortige Beschwerde der Gläubigerin wird der Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 31.03.2011 - 40 M 0494/11 - aufgehoben und die Sache zur erneuten Entscheidung unter Beachtung der Rechtsauffassung der Kammer an das Amtsgericht Duisburg, das auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu entscheiden hat, zurückverwiesen.

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