Landgericht Duisburg, 2011-06-27, 21 O 67/10

21 O 67/10Kantonsgericht27.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 21 O 67/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-27

Aktenzeichen: 21 O 67/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0627.21O67.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, dem Kläger ein Zeugnis zu erteilen, das sich auf Art und Dauer sowie Führung und Leistungen im Arbeitsverhältnis erstreckt.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 200.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30.09.2010

zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 99 %, die Beklagte zu 1 %.

Das Urteil ist für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagte kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des beizutreibenden Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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