Landgericht Duisburg, 2011-06-30, 1 O 194/10

1 O 194/10Kantonsgericht30.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 194/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-30

Aktenzeichen: 1 O 194/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0630.1O194.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 25.11.2010 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass sich seine vorläufige Vollstreckbarkeit nach diesem Urteil richtet.

Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit fortgesetzt werden.

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