12 T 110/11•Landgericht Duisburg, 2011-07-11, 12 T 110/11
Landgericht Duisburg, 2011-07-11, 12 T 110/11
12 T 110/11Kantonsgericht11.07.2011
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 12 T 110/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-07-11
Aktenzeichen: 12 T 110/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0711.12T110.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Beschwerde des Verfahrenspflegers gegen den Beschluss
des Amtsgerichts vom 30.05.2011 – 11 XVII 85/03 – wird zurück-
gewiesen.
Zur Überprüfung, ob der Rückgriffsanspruch in Höhe von 384,46 €
verjährt ist, wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.
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