Landgericht Duisburg, 2011-07-12, 11 O 45/10

11 O 45/10Kantonsgericht12.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 11 O 45/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-12

Aktenzeichen: 11 O 45/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0712.11O45.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 15.03.2011 wird aufrechterhalten.

Der Kläger hat die weiteren Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 11% des

vollstreckbaren Betrages vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckung aus

dem Versäumnisurteil darf nur gegen Leistung dieser Sicherheit

fortgesetzt werden.

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