Landgericht Duisburg, 2011-07-13, 11 S 25/11

11 S 25/11Kantonsgericht13.07.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 11 S 25/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-07-13

Aktenzeichen: 11 S 25/11

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:0713.11S25.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Zivilkammer

Tenor

Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Duisburg

vom 04.01.2011 - 2 C 2984/10 - wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten bleibt nachgelassen, die

Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% der zu

vollstreckenden Forderung abzuwenden, wenn nicht die Klägerin zuvor

Sicherheit in gleicher Höhe geleistet hat.

Die Revision wird zugelassen.

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