7 T 123/11•Landgericht Duisburg, 2011-10-17, 7 T 123/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 123/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-10-17
Aktenzeichen: 7 T 123/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:1017.7T123.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Insolvenzverwalters gegen den Beschluss des Amtsgerichts Duisburg vom 01.07.2011 (Az. 61 IN 129/10) wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Insolvenzverwalter.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 4.648,49 € festgesetzt.
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