8 O 494/09•Landgericht Duisburg, 2011-11-07, 8 O 494/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 494/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-07
Aktenzeichen: 8 O 494/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:1107.8O494.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
-
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die
Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des
Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der
Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages
Sicherheit leisten.
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