Landgericht Duisburg, 2011-11-11, 10 O 65/11

10 O 65/11Kantonsgericht11.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 65/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-11

Aktenzeichen: 10 O 65/11

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:1111.10O65.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 9.000,00 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 17.12.2010 zu zahlen sowie die Klägerin von dem Anspruch ihres Prozessbevollmächtigten auf Zahlung vorgerichtlicher Kosten in Höhe von 718,40 € brutto freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

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