Landgericht Duisburg, 2011-11-28, 4 O 288/10

4 O 288/10Kantonsgericht28.11.2011

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 4 O 288/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-28

Aktenzeichen: 4 O 288/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:1128.4O288.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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