4 O 288/10•Landgericht Duisburg, 2011-11-28, 4 O 288/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 288/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-11-28
Aktenzeichen: 4 O 288/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:1128.4O288.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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