Landgericht Duisburg, 2012-01-24, 1 O 57/10

1 O 57/10Kantonsgericht24.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 57/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-24

Aktenzeichen: 1 O 57/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0124.1O57.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird unter Aufhebung des Versäumnisurteils der Kammer vom 11. Mai 2011 abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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