Landgericht Duisburg, 2012-01-31, 6 O 416/11

6 O 416/11Kantonsgericht31.01.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 6 O 416/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-01-31

Aktenzeichen: 6 O 416/11

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0131.6O416.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.

Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens hat der Verfügungskläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Verfügungskläger bleibt nachgelassen, die Vollstreckung durch die Verfügungsbeklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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