Landgericht Duisburg, 2012-03-20, 24 O 9/12

24 O 9/12Kantonsgericht20.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 24 O 9/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-20

Aktenzeichen: 24 O 9/12

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0320.24O9.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die einstweilige Verfügung vom 27. Januar 2012 wird mit der Maßgabe aufrechterhalten, dass im ersten Absatz die beiden Worte "oder Leasing" entfallen.

Im Übrigen wird die einstweilige Verfügung vom 27. Januar 2012 aufgehoben und der Antrag des Antragstellers vom 24. Januar 2012 zurückgewiesen.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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