23 O 25/11•Landgericht Duisburg, 2012-03-21, 23 O 25/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 23 O 25/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-03-21
Aktenzeichen: 23 O 25/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0321.23O25.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 24.416,32 EUR nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16. April 2011 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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