13 O 58/10•Landgericht Duisburg, 2012-03-27, 13 O 58/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 13 O 58/10 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-03-27
Aktenzeichen: 13 O 58/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0327.13O58.10.01
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
sind auf Grund des Urteils des Landgerichts Duisburg vom 22.12.2011 von dem Kläger 153,00 Euro - einhundertdreiundfünfzig Euro - an die Beklagte zu 2 zu erstatten.
Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.
Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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