Landgericht Duisburg, 2012-03-27, 13 O 58/10

13 O 58/10Kantonsgericht27.03.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 13 O 58/10 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2012-03-27

Aktenzeichen: 13 O 58/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0327.13O58.10.01

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Tenor

sind auf Grund des Urteils des Landgerichts Duisburg vom 22.12.2011 von dem Kläger 153,00 Euro - einhundertdreiundfünfzig Euro - an die Beklagte zu 2 zu er­stat­ten.

Die Berechnung der außergerichtlichen Kosten ist bereits übersandt.

Der dieser Kostenfestsetzung zugrunde liegende Titel ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden/zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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