Landgericht Duisburg, 2012-05-21, 2 O 18/10

2 O 18/10Kantonsgericht21.05.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 2 O 18/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-05-21

Aktenzeichen: 2 O 18/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0521.2O18.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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