64 Ns-148 Js 518/11-34/12•Landgericht Duisburg, 2012-06-15, 64 Ns-148 Js 518/11-34/12
Landgericht Duisburg, 2012-06-15, 64 Ns-148 Js 518/11-34/12
64 Ns-148 Js 518/11-34/12Kantonsgericht15.06.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 64 Ns-148 Js 518/11-34/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-06-15
Aktenzeichen: 64 Ns-148 Js 518/11-34/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0615.64NS148JS518.11.3.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 14. kleine Strafkammer
Tenor
Auf die Berufung des Angeklagten sowie der Staatsanwaltschaft wird das
Urteil des Amtsgerichts Wesel vom 20.12.2011 aufgehoben.
Der Angeklagte wird wegen Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz zu einer Freiheitsstrafe von 2 Monaten v erurteilt.
Im Übrigen werden die Berufungen verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der von ihm eingelegten Berufung sowie die ihm insoweit entstandenen notwendigen Auslagen.
Die Kosten der Berufung der Staatsanwaltschaft sowie die dem Angeklagten insoweit entstandenen notwendigen Auslagen werden der Staatskasse auferlegt.
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