Landgericht Duisburg, 2012-06-19, 1 O 354/11

1 O 354/11Kantonsgericht19.06.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 354/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-06-19

Aktenzeichen: 1 O 354/11

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0619.1O354.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 29.000,- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 26.09.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits und des selbstständigen Beweisverfahrens 13 OH 68/10 Landgericht Duisburg hat die Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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