Landgericht Duisburg, 2012-07-27, 6 O 15/12

6 O 15/12Kantonsgericht27.07.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 6 O 15/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-07-27

Aktenzeichen: 6 O 15/12

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0727.6O15.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 7.160,85 €

nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Basiszinssatz seit dem 13.04.2011 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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