38 Ns 115 Js 251/09-172/11•Landgericht Duisburg, 2012-08-22, 38 Ns 115 Js 251/09-172/11
Landgericht Duisburg, 2012-08-22, 38 Ns 115 Js 251/09-172/11
38 Ns 115 Js 251/09-172/11Kantonsgericht22.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 38 Ns 115 Js 251/09-172/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-08-22
Aktenzeichen: 38 Ns 115 Js 251/09-172/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0822.38NS115JS251.09.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Strafkammer
Tenor
Die Berufung des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Dem Angeklagten wird nachgelassen, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 50 Euro zu zahlen, beginnend mit dem 1. des auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monats und fällig am jeweiligen 1. der nachfolgenden Monate.
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