Landgericht Duisburg, 2012-08-22, 38 Ns 115 Js 251/09-172/11

38 Ns 115 Js 251/09-172/11Kantonsgericht22.08.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 38 Ns 115 Js 251/09-172/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-08-22

Aktenzeichen: 38 Ns 115 Js 251/09-172/11

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0822.38NS115JS251.09.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Strafkammer

Tenor

Die Berufung des Angeklagten wird als unbegründet verworfen.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens.

Dem Angeklagten wird nachgelassen, die Geldstrafe in monatlichen Raten von 50 Euro zu zahlen, beginnend mit dem 1. des auf die Rechtskraft des Urteils folgenden Monats und fällig am jeweiligen 1. der nachfolgenden Monate.

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