35 Qs 102/12•Landgericht Duisburg, 2012-08-24, 35 Qs 102/12
Landgericht Duisburg, 2012-08-24, 35 Qs 102/12
35 Qs 102/12Kantonsgericht24.08.2012
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 35 Qs 102/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2012-08-24
Aktenzeichen: 35 Qs 102/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0824.35QS102.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. große Strafkammer
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Amtsgerichts Wesel vom 17.04.2012 – 7 Ds-341 Js 789/11-252/11 BEW – wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
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