1 O 496/09•Landgericht Duisburg, 2012-09-04, 1 O 496/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 1 O 496/09 — Grund- und Teilurteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-04
Aktenzeichen: 1 O 496/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0904.1O496.09.00
Dokumenttyp: Grund- und Teilurteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Leistungsklage ist dem Grunde nach gerechtfertigt.
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche aus der fehlerhaften Behandlung vom 19.09.2008 bis zum 29.09.2008 resultierenden weiteren materiellen Schäden für die Vergangenheit und für die Zukunft zu ersetzen, soweit diese Ansprüche nicht auf Sozialversicherungsträger oder sonstige Dritte übergehen.
Es wird weiter festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin sämtliche aus der fehlerhaften Behandlung vom 19.09.2008 bis zum 29.09.2008 resultierenden künftig auftretenden noch nicht vorhersehbaren immateriellen Schäden ersetzen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.