8 O 227/10•Landgericht Duisburg, 2012-10-18, 8 O 227/10
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 227/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-10-18
Aktenzeichen: 8 O 227/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:1018.8O227.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
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Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 37.015,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.03.2011 zu zahlen.
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Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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