Landgericht Duisburg, 2012-10-18, 8 O 227/10

8 O 227/10Kantonsgericht18.10.2012

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 8 O 227/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-18

Aktenzeichen: 8 O 227/10

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:1018.8O227.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 8. Zivilkammer

Tenor

  1. Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 37.015,30 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 25.03.2011 zu zahlen.

  2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

  3. Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

  4. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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