6 O 142/11•Landgericht Duisburg, 2013-01-04, 6 O 142/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 6 O 142/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-01-04
Aktenzeichen: 6 O 142/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0104.6O142.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.265,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2011 zu zahlen.
Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorprozessuale Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2011 zu zahlen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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