Landgericht Duisburg, 2013-01-04, 6 O 142/11

6 O 142/11Kantonsgericht04.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 6 O 142/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-01-04

Aktenzeichen: 6 O 142/11

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0104.6O142.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 5.265,64 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2011 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Klägerin vorprozessuale Rechtsanwaltskosten in Höhe von 546,69 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19.03.2011 zu zahlen.

Der Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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