69 Qs-371 Js 1538/12-92/12•Landgericht Duisburg, 2013-01-10, 69 Qs-371 Js 1538/12-92/12
Landgericht Duisburg, 2013-01-10, 69 Qs-371 Js 1538/12-92/12
69 Qs-371 Js 1538/12-92/12Kantonsgericht10.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 69 Qs-371 Js 1538/12-92/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-10
Aktenzeichen: 69 Qs-371 Js 1538/12-92/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0110.69QS371JS1538.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer für Bußgeldsachen
Tenor
Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 22.11.2012 wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 12.11.2012 als unzulässig verworfen wird.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.
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