Landgericht Duisburg, 2013-01-10, 69 Qs-371 Js 1538/12-92/12

69 Qs-371 Js 1538/12-92/12Kantonsgericht10.01.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 69 Qs-371 Js 1538/12-92/12 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2013-01-10

Aktenzeichen: 69 Qs-371 Js 1538/12-92/12

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0110.69QS371JS1538.12.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Kammer für Bußgeldsachen

Tenor

Die sofortige Beschwerde des Betroffenen gegen den Beschluss des Amtsgerichts Mülheim an der Ruhr vom 22.11.2012 wird mit der Maßgabe verworfen, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 12.11.2012 als unzulässig verworfen wird.

Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden dem Betroffenen auferlegt.

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