21 O 46/12•Landgericht Duisburg, 2013-02-21, 21 O 46/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 21 O 46/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-02-21
Aktenzeichen: 21 O 46/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0221.21O46.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Das Versäumnisurteil des Landgerichts Duisburg vom 30.08.2012 (21 O 46/12, Landgericht Duisburg) wird aufrecht erhalten.
Die Klägerin trägt die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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