Landgericht Duisburg, 2013-03-26, 1 O 324/09

1 O 324/09Kantonsgericht26.03.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 1 O 324/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-03-26

Aktenzeichen: 1 O 324/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0326.1O324.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.549,71 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz

seit dem 02.07.2009 Zug um Zug gegen Übergabe des Pkw der

Marke P mit der Fahrzeugidentitätsnummer

#####/#### zu zahlen.

Es wid festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des

im Klageantrags zu 1.) näher bezeichneten Pkw in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %

des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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