1 O 324/09•Landgericht Duisburg, 2013-03-26, 1 O 324/09
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 1 O 324/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-26
Aktenzeichen: 1 O 324/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0326.1O324.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 7.549,71 € nebst
Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz
seit dem 02.07.2009 Zug um Zug gegen Übergabe des Pkw der
Marke P mit der Fahrzeugidentitätsnummer
#####/#### zu zahlen.
Es wid festgestellt, dass sich der Beklagte mit der Rücknahme des
im Klageantrags zu 1.) näher bezeichneten Pkw in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 %
des zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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