4 O 376/11•Landgericht Duisburg, 2013-04-08, 4 O 376/11
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 4 O 376/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-04-08
Aktenzeichen: 4 O 376/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0408.4O376.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Tenor
hat die 4. Zivilkammer des Landgerichts Duisburgauf die mündliche Verhandlung vom 17.12.2012durch die Richterin am Landgericht E P als Einzelrichterin
für Recht erkannt:
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
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Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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