Landgericht Duisburg, 2013-04-16, 22 O 12/13

22 O 12/13Kantonsgericht16.04.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 22 O 12/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-04-16

Aktenzeichen: 22 O 12/13

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0416.22O12.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung vom 8.2.2013 wird abgelehnt.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Verfügungskläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Verfügungskläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % de jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Verfügungsbeklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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