26 O 58/12•Landgericht Duisburg, 2013-05-16, 26 O 58/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 26 O 58/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-16
Aktenzeichen: 26 O 58/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0516.26O58.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der Kosten der Streithelferin - werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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