Landgericht Duisburg, 2013-05-16, 26 O 58/12

26 O 58/12Kantonsgericht16.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 26 O 58/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-16

Aktenzeichen: 26 O 58/12

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0516.26O58.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der Kosten der Streithelferin - werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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