2 O 334/12•Landgericht Duisburg, 2013-06-07, 2 O 334/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 2 O 334/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-06-07
Aktenzeichen: 2 O 334/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0607.2O334.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 115 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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