Landgericht Duisburg, 2013-07-08, 3 O 520/09

3 O 520/09Kantonsgericht08.07.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 3 O 520/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-08

Aktenzeichen: 3 O 520/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0708.3O520.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte zu 1. wird verurteilt, an den Kläger 108.418,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 107.904,06 € seit dem 20.9.2007 und aus weiteren 514,68 € seit dem 01.11.2007 – beschränkt auf die Leistung aus der Versicherungsforderung gegen die Haftpflichtversicherung – zu zahlen;

es wird festgestellt, dass dem Kläger in dem beim Amtsgericht Duisburg unter dem Aktenzeichen 60 IN 224/11 geführten Insolvenzverfahren über das Vermögen der T mbH folgende Forderung als Insolvenzforderung zusteht, soweit er bei der Geltendmachung seiner Rechte aus abgesonderter Befriedigung ausfällt: Zahlung von 108.418,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 107.904,06 € seit dem 20.09.2007 und aus weiteren 514,68 € seit dem 01.11.2007 jeweils bis zum 06.03.2012.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten zu 1. auferlegt mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2., diese hat diese selbst zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

Streitwert: Antrag zu 1. 114.711,17 €;

Antrag zu 2. 3.000,00 €.

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