34 KLs-143 Js 193/10-10/12•Landgericht Duisburg, 2013-07-12, 34 KLs-143 Js 193/10-10/12
Landgericht Duisburg, 2013-07-12, 34 KLs-143 Js 193/10-10/12
34 KLs-143 Js 193/10-10/12Kantonsgericht12.07.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 34 KLs-143 Js 193/10-10/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-07-12
Aktenzeichen: 34 KLs-143 Js 193/10-10/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0712.34KLS143JS193.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Die Angeklagte I. wird wegen Betruges in 53 tateinheitlich begangenen Fällen und wegen Beihilfe zum Betrug in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
2 Jahren
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagte E. wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von
7 Monaten
verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, soweit sie verurteilt worden sind; soweit das Verfahren gegen sie eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die insoweit entstandenen Kosten des Verfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten.
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