7 T 114/13•Landgericht Duisburg, 2013-08-06, 7 T 114/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 7 T 114/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-08-06
Aktenzeichen: 7 T 114/13
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0806.7T114.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Normen: § 802 l ZPO; § 39 Nr. 4 EGZPO
Tenor
Die sofortige Beschwerde der Gläubigerin gegen den Beschluss des Amtsgerichts Oberhausen vom 24.05.2013 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens fallen der Gläubigerin zur Last.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.