Landgericht Duisburg, 2013-09-06, 10 O 506/09

10 O 506/09Kantonsgericht06.09.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 506/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-09-06

Aktenzeichen: 10 O 506/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0906.10O506.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.

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