10 O 506/09•Landgericht Duisburg, 2013-09-06, 10 O 506/09
Landgericht Duisburg, 2013-09-06, 10 O 506/09
10 O 506/09Kantonsgericht06.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 10 O 506/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-06
Aktenzeichen: 10 O 506/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0906.10O506.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags.
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