21 O 130/11•Landgericht Duisburg, 2013-09-26, 21 O 130/11
Landgericht Duisburg, 2013-09-26, 21 O 130/11
21 O 130/11Kantonsgericht26.09.2013
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 21 O 130/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-09-26
Aktenzeichen: 21 O 130/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0926.21O130.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte einen Betrag von 5.750.775,13 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkt über dem Basiszinssatz seit dem 25.04.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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