Landgericht Duisburg, 2013-11-11, 2 O 391/12

2 O 391/12Kantonsgericht11.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 2 O 391/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-11

Aktenzeichen: 2 O 391/12

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:1111.2O391.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 40.100,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 07.12.2012 zu zahlen, Zug um Zug gegen Übertragung der treuhänderisch gehaltenen Beteiligung an der Beteiligungsgesellschaft N über nominal 40.000,00 €.

Es wird festgestellt dass sich die Beklagte mit der Annahme der vorbenannten, Zug um Zug zu erbringenden Gegenleistung in Verzug befindet.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger zu 1/4 und die Beklagte zu 3/4.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des gegen ihn vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Streitwert: 53.194,16 €

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