Landgericht Duisburg, 2013-11-29, 6 O 393/12

6 O 393/12Kantonsgericht29.11.2013

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 6 O 393/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-11-29

Aktenzeichen: 6 O 393/12

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:1129.6O393.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vorher Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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