Landgericht Duisburg, 2014-03-10, 34 KLs 144 Js 53/12-13/13

34 KLs 144 Js 53/12-13/13Kantonsgericht10.03.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 34 KLs 144 Js 53/12-13/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-03-10

Aktenzeichen: 34 KLs 144 Js 53/12-13/13

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0310.34KLS144JS53.12.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Der Angeklagte N wird wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 16 Fällen, Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 15 Fällen und Steuerhinterziehung in 31 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.

Der Angeklagte J wird wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 15 Fällen und Steuerhinterziehung in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, soweit sie verurteilt worden sind; soweit das Verfahren gegen sie eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen der Angeklagten und die Verfahrenskosten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.