34 KLs 144 Js 53/12-13/13•Landgericht Duisburg, 2014-03-10, 34 KLs 144 Js 53/12-13/13
Landgericht Duisburg, 2014-03-10, 34 KLs 144 Js 53/12-13/13
34 KLs 144 Js 53/12-13/13Kantonsgericht10.03.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 34 KLs 144 Js 53/12-13/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-03-10
Aktenzeichen: 34 KLs 144 Js 53/12-13/13
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0310.34KLS144JS53.12.1.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer
Tenor
Der Angeklagte N wird wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 16 Fällen, Beihilfe zum Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt in 15 Fällen und Steuerhinterziehung in 31 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 6 Jahren verurteilt.
Der Angeklagte J wird wegen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt in 15 Fällen und Steuerhinterziehung in 15 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt.
Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, soweit sie verurteilt worden sind; soweit das Verfahren gegen sie eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen der Angeklagten und die Verfahrenskosten.
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