Landgericht Duisburg, 2014-04-01, 24 O 43/12

24 O 43/12Kantonsgericht01.04.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 24 O 43/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-04-01

Aktenzeichen: 24 O 43/12

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0401.24O43.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Auf die Widerklage wird der Kläger verurteilt, an die Beklagte 5.400,00 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. Juli 2012 sowie weitere 32.550,00 € zu zahlen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

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