8 O 385/12•Landgericht Duisburg, 2014-04-30, 8 O 385/12
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 8 O 385/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-30
Aktenzeichen: 8 O 385/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0430.8O385.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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