34 Qs 52/13•Landgericht Duisburg, 2014-06-03, 34 Qs 52/13
Landgericht Duisburg, 2014-06-03, 34 Qs 52/13
34 Qs 52/13Kantonsgericht03.06.2014
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 34 Qs 52/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2014-06-03
Aktenzeichen: 34 Qs 52/13
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0603.34QS52.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. große Strafkammer
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde des Beschwerdeführers wird der Beschluss abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Die dem Rechtsanwalt Y erstattende Verfahrensgebühr Nr. 4105 VV RVG wird auf 191,59 € festgesetzt.
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