Landgericht Duisburg, 2014-06-13, 10 O 241/13

10 O 241/13Kantonsgericht13.06.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 10 O 241/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-06-13

Aktenzeichen: 10 O 241/13

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0613.10O241.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Klägern wird nachgelassen, die Vollstreckung seitens der Beklagten gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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