Landgericht Duisburg, 2014-08-14, 22 O 55/13

22 O 55/13Kantonsgericht14.08.2014

Gesamter Gesetzestext

Landgericht Duisburg — 22 O 55/13 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-08-14

Aktenzeichen: 22 O 55/13

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0814.22O55.13.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.05.2013 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

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