22 O 55/13•Landgericht Duisburg, 2014-08-14, 22 O 55/13
Gesamter Gesetzestext
Landgericht Duisburg — 22 O 55/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-08-14
Aktenzeichen: 22 O 55/13
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0814.22O55.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 4.000,-- € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 08.05.2013 zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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